Das Anmeldeformular steht Ihnen hier zur Verfügung, damit Sie es bequem zu Hause ausfüllen können. Bitte drucken Sie es aus, füllen Sie alle Angaben aus, unterschreiben Sie beide Seiten und bringen Sie es zusammen mit der Krankenkassenkarte zur ersten Konsultation mit. Dies gilt nur für neue Patientinnen und Patienten.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer Bewusstlosigkeit oder schweren Erkrankung wünschen oder ablehnen. Sie bestimmen beispielsweise, ob Sie künstlich beatmet oder ernährt werden möchten. Ihre Verfügung gilt für Ärzte und Angehörige und sichert Ihren Willen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche klar zu formulieren.
Ob für oder gegen Organspende – wichtig ist, dass Sie sich entscheiden und dies festhalten. So schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen. Dies kann in der Patientenverfügung erfolgen oder direkt mit einer Organspende-Karte.
Pro Juventute hilft Kindern, Jugendlichen und Eltern in schwierigen Situationen. Sie bietet neben dem Notrufdienst 147 auch regionale Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung an für Familien, die am Existenzminimum leben.
Pro Senectute hilft älteren Menschen im Alltag. Sie bietet Beratung, Unterstützung zuhause und eine kostenlose Infoline (Tel. 058 591 15 15) an. Die regionalen Angebote für den Kanton Schwyz sind unter diesem Direktlink ersichtlich